Ursulinen

Im deutschsprachigen Raum gibt es drei verschiedene Gruppen von Ursulinen, die sich in der kirchenrechtlichen Form unterscheiden:


Föderation deutschsprachiger Ursulinen

1907 schlossen sich rechtlich selbstständige Ursulinengemeinschaften, sog. Monasterien, zum Verband preußischer Ursulinenklöster. Die Mitglieder vereinbarten jährliche Oberinnenkonferenzen, in denen wichtige Angelegen- heiten erörtert werden. Die Konvente wählen ihre Oberin aus den eigenen Reihen und errichten gegebenenfalls ein eigenes Noviziat. 1964 wurde daraus die Föderation deutschsprachiger Ursulinen, in der die "Weisungen für das gemeinsame Leben im Orden der Ursulinen" erarbeitet wurden. Heute sind es 197 Schwestern in 26 Klöstern und vier Niederlassungen.

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Ursulinenkongregation Calvarienberg

1838 übersiedelten Ursulinen von Monschau nach Ahrweiler in das leerstehende Franziskanerkloster. Sie gründeten eine Elementar- und höhere Schule mit Pensionat für Mädchen. Vom Calvarienberg aus wurden weitere Klöster gegründete, u.a. 1848 Aachen, 1853 Trier und 1896 Krefeld. Diese Klöster wurden aber keine selbständigen Monasterien, sondern blieben als Filialen mit dem Mutterhaus in der Kongregation Calvarienberg verbunden.

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Ursulinen der Römischen Union

Im Jahre 1900 schlossen sich die Ursulinenklöster von Rom, Blois und Calvi zusammen. Ihnen schlossen sich in der Folgezeit weitere Klöster an. Sie bilden kirchenrechtlich eine Kongregation mit zahlreichen Provinzen in aller Welt. Das Generalat befindet sich in Rom. Zum deutschsprachigen Raum gehört die Provinz Slovenien, zu der die drei österreichischen Klöster in Wien, Salzburg und Klagenfurt gehören.

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